Baumpflege und Artenschutz
In der Baumpflegepraxis spielen gerade §39 und §44 des Bundesnaturschutzgesetzes eine große Rolle. Diese beiden Paragraphen gelten unabhängig voneinander und zusätzlich zu eventuell existierenden Baumschutzverordnungen. Sie regeln den Schutz von wildlebenden Tieren und deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Den genauen Gesetzestext können sie hier nachlesen:
Baumschutzverordnung
Eine Baumschutzverordnung wird von der jeweiligen Gemeinde verfasst und regelt die Genehmigung von Schnittmaßnahmen an Bäumen.
Anregungen
10 Gründe Warum wir Bäume brauchen
Unser Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners
https://www.umweltbundesamt.de
Baum und Gehölzpflege nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz